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Terms and Conditions

1. Vertragsschluss
1.1 Nutzungsumfang: Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung
sämtlicher Einrichtungen der Clubräume des im Vertag genannten Anbieters
berechtigt. Der Anbieter ist ein Partner der „Fight Fabrik „ (Boschstr. 26, 89079
Ulm. Inhaber: Avni Savran). Die Beiträge umfassen daher die Mitbenutzung
der Clubräume sämtlicher im Vertrag genannter Sportclub-Standorte und die
Teilnahme an deren angebotenen Kurse, sowie die Teilnahme an sportlichen
und geselligen Aktivitäten dieser Clubs.
Das Mitglied hat die Möglichkeit in sämtlichen Partner-Clubs der ,,Fight Fabrik“
am Unterricht teilzunehmen. Sämtliche Clubs bzw. Partner und Franchise-Unternehmer sind im Vertrag aufgelistet und, auch im Internet unter www.FightFabrik.com einsehbar.
1.2 Jugendliche und Kinder: Für Jugendliche und Kinder vor Vollendung es
18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
2. Studionutzung
2.1 Hausordnung: Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem
Studio jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Clubs und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Clubs, der Ordnung und
Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen
zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.
2.2 Sporttauglichkeit: Eine volle Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der
Mitgliedsrechte grundsätzlich nicht erforderlich. Für körperlich verletzte oder
geschwächte Personen (besonders bei Rücken- Knie und Kreislaufbeschwerden) werden innerhalb der ausgehändigten veränderlichen Öffnungszeiten
spezielle Unterrichtseinheiten, von qualifizierten Mitarbeitern des Anbieters
angeboten.
2.3 Nichtnutzung: Eine Nichtnutzung der Clubs durch das Mitglied berechtigt
nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die
Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen. Hiervon bleibt die Kündigung
aus wichtigem Grund unberührt, bspw. Bei erheblicher Krankheit, die eine weitere Nutzung der Sportangebote nicht zulässt und deren Ende nicht abzusehen
ist. Für eine Kündigung aus wichtigem Grund fällt eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 199,- an.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1 Änderung persönlicher Angaben: Änderungen vertragsrelevanter Daten
wie Namen, Adresse, Bankverbindung, etc hat das Mitglied dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Anbieter dadurch entstehen, dass
das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft bei der „Fight
Fabrik“ ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
4. Verhalten im Club
4.1 Konsumverbote/ verbotene Gegenstände: Es ist nicht gestattet im Club
zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen
und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und / oder sonstiger
Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen
(z.B. Anabolika), in den Clubs untersagt. Gleichzeitig ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Club anzubieten,
zu verschaffen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines
Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist die „Fight Fabrik“ berechtigt, den
Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz
in Höhe von EUR 500,- geltend zu machen.
4.2 Begleitpersonen: Das Mitbringen von Begleitpersonen auch Kindern, sowie Tieren im Club ist nur im Wartebereich gestattet. Die Trainings-/Unterrichtsfläche ist nur für Mitglieder zugänglich.
5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
5.1 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge: Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Ersten bzw. eines 15. eines jeden Kalendermonat zur Zahlung
fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Einmalzahlung wie die
Aufnahmegebühr werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die jährliche Verbands-und Lehrerpauschale wird jeweils in zwei Raten im Januar und Juli des
jeweiligen Jahres fällig. Die Verbands-und Lehrerpauschale wird immer für ein
komplettes Jahr fällig, unabhängig vom Vertragsbeginn oder Vertragsende.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung
nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
5.2 Zahlungsverzug: Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, schuldhaft in Verzug, bspw. wenn
die Abbuchung des Mitglieds wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist, so ist der Anbieter berechtigt, den Schulungsvertrag fristlos aus
wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge
bis zum nächst möglichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig.
5.3 Zusätzliche Kosten: Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für
die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen.
Für das Mitglied können bei Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen
weitere Kosten anfallen.
6: Kündigung, Stilllegung und Dauer der Mitgliedschaft
6.1 Stilllegung des Vertrags: Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr
oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus bestimmten
Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit
sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt
hiervon unberührt.
Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus
epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das
Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die
wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung
erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der
Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende
um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das
Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der
Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
6.2 Kündigung: Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von einem Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich
auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat
gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6.3 Form: Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen de Schriftform. Sind oder
wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
7. Datenschutz
Die „Fight Fabrik“ erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zu Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Jedes Mitglied
hat die Möglichkeit sich mit einem Foto auf der Internetseite www.Fight-Fabrik.
com für die Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Nutzung persönlicher Daten
kann das Mitglied jederzeit schriftlich widersprechen.